Uebersetzung

Uebersetzung

0 194

Uebersetzung


 


 


DIENSTLEISTUNGSVERTRAG


 


Nummer ……. Datum …….


 


I. VERTRAGSTEILNEHMER


 


Zwischen:


 


Handelsgesellschaft ……. G.m.b.H.


Mit dem Sitz …


Tel/fax 411429


Fiskalische Kode R 15384180,


Bankkonto …….


Vertreten von ……., das Administratordienst einnehmend, als Benefiziant,


 


und


 


INTERNATIONAL INVEST CONSULT S.R.L.


 


mit dem Sitz in Brasov, bulevardul Grivitei nr.42, jud. Brasov,


tel/fax 0368/415213


Fiskalische Kode RO 6652232


Bankkonto …….


Vertreten von ……., das Administratordienst einnehmend, als Dienstleister, wurde folgender Vertrag festgesetzt.


 


II. DAS OBJEKT UND DER PREIS DES VERTRAGES


 


2. Die Verwirklichung, in Partnerschaft, des Urbanitaetsstudiums bezueglich der Schaetzung der Architekturwerke, die Moebilierung des dem internationalen Flughafens Brasov-Ghimbav anliegender Zone.


 


2.1. Der Dienstleister verpflichtet sich, zu den vereinbarten Terminen und laut den in diesem Vertrag uebernommenen Verpflichtungen, die Dokumentation fuer die Komponente des Urbanitaetsstudiums bezueglich der Schaetzung der Architekturwerke, die Moebilierung des dem internationalen Flughafens Brasov-Ghimbav anliegender Zone, wie folgt:


– Wasserleitung und Kanalisation


– Elektrizitaet


– Wege


– Demolierungen


– Gasleitung


– Regelung des Barsa-Baches


 


Die ganze Dokumentation ( Analyse, Kostenanschlag, Zeichnungen usw.) wird laut den Anspruechen des Endnutzniessers ausgefuehrt.


Der Dienstleister wird ohne Einschraenkung den Benefizianten in seinem Dokumentenverfahren unterstuetzen und wird alle noetigen Dokumente zur verwirklichung des Vertrages sichern.


 


2.2. Der fuer die Durchfuehrung des Planes vereinbarte Gesamtpreis, bezahlbar gleichlautend dem beigefuegten Schaubild, ist in Hoehe von ……., Mehrwertssteuer eingeschlossen.


 


2.3. Die Vertragsteilnehmer werden die Vertraulichkeit ueber die erlangten Dokumente und Informationen oder an denen sie Zugang, zeitlangs der Abwicklung des Vertrags, haben, aufbewahren, die Ethuellung jedwelcher Informationen gegenueber derer in der Ausfuehrung des Vertrags mit einbegriffenen Personen wird konfidenziell gemacht und dehnt sich nur ueber die Informationen, die zur Verwirklichung des Vertrags notwendig sind, aus.


Ein Vertragsteilnehmer wird nur dann vor der Verantwortung freigesprochen, bezueglich der Konfidenzialitaet des Vertrages, wenn die Information nach der schriftlichen Uebereinstimmung des anderen Vertragsteilnehmers kundgegeben wurde, oder er wurde legal dazu gezwungen, die Information kundzugeben.


 


III. DIE DAUER DES VERTRAGES. ANWENDBARKEIT.


 


3.1. Der Dienstleistungsvertrag wird gueltig ab dem Datum seiner Unterschreibung, durchfuehrt von den legalen Vertreter der Teilnehmer und wird nach der Ausfuehrung der gegenseitigen Verpflichtungen der Teilhaber eingestellt, bezueglicherweise die Aufstellung der Dokumentation vom Dienstleistenden und der Bezahlung des Dienstes vom Benefizianten.


 


IV. DIE VERPFLICHTUNGEN DER TEILHABER.


 


Der Dienstleistende hat die Pflicht:


4.1.Die Dokumentation laut der in Kraft seiender Gesetzgebung aufzustellen, sie laut Vertrag dem Benefizianten, zu den beiderseits uebereingekommenen Termine, abzugeben, nicht spaeter als das Limitdatum der Abgabe der Generaldokumentation vom Benefizianten.


 


Der Benefiziant hat die Pflicht:


4.2. Dem Dienstleistenden jedwelche Fazilitaeten und/oder Informationen, die dieser verlangt hat und welche er als notwendig haelt, zur Verfuegung zu stellen.


 


4.3. Den Gegenwert der Vom Dienstleistenden geleistete Arbeit zu bezahlen, laut Verfuegungen die im Kap.V dieses Vertrages enthalten sind.


 


V. DIE ART UND WEISE DER ZAHLUNG,DIE VERGEGENWAERTIGUNG DES PREISES.


 


5.1. Der Benefiziant hat die Pflicht der Zahlung in hoechtens 5 (fuenf ) Tagen nach der herausgabe der Faktur vom Dienstleistenden.


 


5.2. Fuer jeden Tag Verspaetung werden Strafbestimmungen von 0,15%/Tag verlangt. Wenn der Benefiziant die Rechnung in 14 Tagen nach dem Ablauf dieser Periode nicht verguetet, so hat der Dienstleistende das Recht, wenn es der Fall ist, dieDienstleistung einzustellen, zugleich eine Wiederaktuellmachung der zu zahlender Summe, inHoehe des am Zahlungstag wirkenden Niveaus, zu geniessen.


Gleich nach der Zahlung der Faktur nimmt der Dienstleistende in kuerzester Zeit die Dienstleistung wieder auf.


 


VI. ZUSATZANTRAEGE


 


6.1. Die Vertragsteilnehmer haben das Recht, zeitlang der Ausfuehrung des Vertrages, die Umaenderung der Vertragsklauseln durch Zusatzantraege nur im Falle der Erscheinung einer Umstaende, die die legitimen Geschaeftsinteresse derselben verletzen und nicht zur Zeit des Abschlusses des Vertrages vorgesehen werden konnten, zu vereinbaren.


 


VII. DIE UMAENDERUNG DER PREISE.


 


7.1. Im Falle dass sich die Daten des Entwurfthemas im Sinne der Erhoehung der Komplexitaet der vom Dienstleistenden unternommenen Arbeiten zur Aenderung waerend der Abwickelung des Vertrages fuehren, so wird dieser entsprechend durch einen zusaetzlichen Aktenstueck modifiziert.


 


VIII. DIE EINSTELLUNG DES VERTRAGES.


 


8.1. Der Vertrag wird durch die Uebergabe der Arbeiten vom Dienstleistenden dem Benefizianten und die integrale Zahlungder Dienste           , die das Objekt des hiesigen Vertrages darstellen, eingestellt


 


8.2. Im Falle einer unerwarteten Unmoeglichkeit der Ausfuehrung, wenn diese zeitlich ist, wird die Ausfuehrung eingestellt, wenn diese aber endgueltig ist, so wird die Verpflichtung ausgeloescht, anwendbar die Theorie des Risiko seined.


 


8.3. Im Falle der Einstellung des Vertrages, der Benefiziant die Schuld habend, so wird dieser dem Dienstleistenden 30% des Wertes der Kontrahierten Arbeiten zahlen.


 


IX. HOEHERE GEWALT.


 


9.1. Hoehere Gewalt, in der Abwickelung des hiesigen Vertrages, hat den im rumaenischen Handelsgesetzbuches enthaltenden Sinn.


 


9.2. Die Faelle hoeherer Gewalt befreit von jeder Schuld die Teilhaber. In 5 Tagen von der Einstellung der obrigen Situation werden sich diese gegenseitig ueber dieselbe informieren und werden in gegenseitiger Einstimmung zur Zeit des Eintretens der hoeheren Gewalt die Situation und die uferlegten Bedingungen zur Durchfuehrung des Vertrages feststellen.


 


X. ENDVERFUEGUNGEN.


 


10.1. Die Dokumentation des hiesigen Vertrages kommt im Besitz des Benefizianten nur nach Einnahme vom Dienstleistenden des Gegenwertes derselben, so wie es in den Klauseln vorgeschrieben ist.


 


10.2. Die Loesung der Litigationen zwischen den Teilhabern werden auf freundlichen Wegen durchfuehrt. Im Gegenfall wird die Loesung der Geschaftskammer oder dem Gericht ueberlassen.


 


10.3. Der gegenwertige Vertrag wurde in 2 ( zwei ) Exemplare geschlossen, eines fuer den Benefizianten und eines fuer den Dienstleistenden.   


 


  


 


 


 

COMENTARII

Acest site folosește Akismet pentru a reduce spamul. Află cum sunt procesate datele comentariilor tale.